Allgemeine Bedingungen

1. Präambel
(1)
Das Partnerprogramm auf der Website Wallet-Partners ist ein Angebot der Wallet Solution Bv. Für alle Partnerverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch die Anmeldung zum Partnerprogramm anerkannt.

(2)
Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer sind, sofern sie nicht ausdrücklich von Wallet-Partners schriftlich akzeptiert wurden, unverbindlich.


2. Vertragsschluss
(1)
Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers durch die Annahme von Wallet-Partners zustande. Die Mitarbeiter von Wallet-Partners sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.

(2)
Minderjährige sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.


3. Anmeldung

Jeder Teilnehmer hat sich bei Wallet-Partners durch eine Anmeldung zu registrieren. Bei der Anmeldung hat der Teilnehmer seinen Namen, bei Gesellschaften auch den des Vertretungsberechtigten, sowie Postanschrift (nicht: Postfach), Telefon, Fax und Mailadresse anzugeben. Der Teilnehmer hat Wallet-Partners bei Änderungen unverzüglich zu informieren. Unrichtige Angaben berechtigen Wallet-Partners zur sofortigen Kündigung.

4. Partner
(1)
Teilnehmer des Partnerprogrammes sind Partner. Die Partner werben durch die Schaltung von Hyperlinks für die Angebote von Wallet-Partners. Hierfür erhalten sie Entgelte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

(2)
Die Teilnahme am Partnerprogramm ist für die Partner kostenfrei. Den Partnern steht die Wahl der angebotenen Werbemittel (hier Links) frei und sie können die genutzten Links jederzeit entfernen oder austauschen.


5. Varianten
(1)
Wallet-Partners zahlt dem Partner nach Maßgabe der folgenden Klauseln für jede Wertung einen von ihm festzulegenden Betrag.

* Pay per Sale:
Gewertet werden nur Kunden, die auf den im Partnerprogramm aufgeführten Seiten eine Bestellung aufgeben. Die Provision wird im Programm angezeigt. Ist der abgeschlossene Vertrag unwirksam oder wird er widerrufen bzw. auf andere Weise rückgängig gemacht, wird die Provision storniert.

(2)
Die Höhe des Wertes einer Wertung legt Wallet-Partners im Vorhinein fest. Die Höhe der Provision kann von Wallet-Partners jederzeit mit einer Frist von drei Werktagen geändert werden. Über eine Änderung werden die Partner durch Wallet-Partners unverzüglich informiert.


6. Protokollierung
und Wertung
(1)
Wallet-Partners protokolliert alle Leads und erfasst sie statistisch. Die Protokolle sind im geschützten Partnerbereich abrufbar.

(2)
Die Partner sind verpflichtet, den von Wallet-Partners bereit gestellten HTML-Code auf ihrer Website einzubinden, der zur Erfassung und Protokollierung, der von den Websites der Partner kommenden Nutzer erforderlich ist (Codepflicht). Wallet-Partners wird die Partner über erforderliche technische Anpassungen per Mail informieren. Die Partner sind verpflichtet, eventuelle Anpassungen unverzüglich umzusetzen. Die Nichtinstallation, das Entfernen oder die Manipulation der Erfassungs-Codes berechtigt Wallet-Partners zur fristlosen Kündigung.

(3)
Für die korrekte Weitergabe des Referers ist allein der Partner verantwortlich.

(4)
Die von Wallet-Partners vorgegebenen HTML-Codes für Links, Banner usw. dürfen von den Partnern nicht verändert werden. In Fällen von Änderungen ist Wallet-Partners berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen.


7. Vertragsstrafe
(1)
Beim vorsätzlichen Versuch eines Partners, durch erhebliche Manipulationsversuche (siehe Beispiele in Abschnitt 6) die Statistiken und damit die vom jeweiligen Partner an ihn zu bezahlenden Beträge zu beeinflussen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR zzgl. USt. fällig. Gleiches gilt, wenn ein bereits aufgrund vertragswidrigen Verhaltens ausgeschlossener Nutzer am Programm unter falschem Namen erneut teilnimmt oder teilzunehmen versucht.

8. Auszahlung
(1)
Die Auszahlung am 20. des Monats, für die des vorherigen Monats angefallene Provision. Diese wird automatisch per Banküberweisung ausbezahlt. Ausgezahlt wird ab einer Provision von 50 EUR im Abrechnungsmonat. 

(2)
Die Auszahlung erfolgt im Falle der deutschen Umsatzsteuerpflicht des Partners, zuzüglich der gesetzlichen in Deutschland geltenten Umsatzsteuer. Der Partner ist verpflichtet, Wallet-Partners über eine Änderung der Umsatzsteuerpflicht unverzüglich mit einem Nachweis des zuständigen Finanzamtes zu informieren. Sollte kein Nachweis zum Zeitpunkt der Abrechnung vorliegen, wird grundsätzlich die Umsatzsteuer einbehalten und abgeführt, eine nachträgliche Verrechnung ist aus organisatorischen und technischen Gründen nicht möglich.

(3)
Die Auszahlung findet immer am 20. des Folgemonats statt. Eine Verzinsung findet nicht statt, ansonsten erfolgt die Auszahlung mit der folgenden Abrechnung.

(4)
Es werden nur Leads ausgezahlt, die zur Auszahlung genehmigt / bereit sind.


9. Mängelrüge und Gewährleistung
Die Teilnehmer haben die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei Wallet-Partners zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind Wallet-Partners unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

10. Kündigung
(1)
Der Vertrag kann jederzeit ordentlich mit einer Frist von drei Werktagen gekündigt werden.

(2)
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Versuch, die vertragsgemäßen Wertungen zu beeinflussen, berechtigt Wallet-Partners zur fristlosen Kündigung. Dies gilt insbesondere bei massenhaften Eigenklicks, bei der Verwendung irreführender Links oder rechtswidriger Inhalte, Spam, Manipulation oder Nichtinstallation der Erfassungs-Codes oder falschen Angaben. Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie insbesondere die Geltendmachung einer Vertragsstrafe gem. Nr. 7 dieses Vertrages, sowie die Stellung eines Strafantrages bleiben in jedem Fall vorbehalten.


11. Technische Mängel
(1)
Wallet-Partners gewährleistet eine Erreichbarkeit des Dienstes von 80 % im Monatsmittel. Innerhalb dieser Zeit ist die Abrechnung über Wallet-Partners gewährleistet.

(2)
Wallet-Partners ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren, DoS-Angriffe u.ä.) auf seine Server und auf das Internet nicht verantwortlich.


12. Unzulässige Inhalte
(1)
Unzulässig sind das Versenden unverlangter e-Mail-Werbung (Spam), die Verwendung irreführender Links und die Angabe falscher e-Mail-Adressen, Namen oder Daten.

(2)
Wallet-Partners überprüft nicht die Inhalte der Partnersites und ist für diese nicht verantwortlich. Der Teilnehmer hat Wallet-Partners von allen Schäden, die Wallet-Partners durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehen, freizuhalten und beim Steitfall zu entschädigen.

(3)
Wallet-Partners ist bei Verletzung dieser Vertragspflicht zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt sowie eventuelle Schadensforderungen zu verlangen.


13. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche gegen Wallet-Partners sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.

14. Textform
Erklärungen gegenüber Wallet-Partners sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zumindest der Textform (e-Mail, Fax). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

15. Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer werden von Wallet-Partners zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation innerhalb des Partnerprogramms gespeichert. Sie werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und weder an Dritte weitergegeben noch zu Werbezwecken genutzt.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Heerlen. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Niederlande unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.